Samstag, 24. Januar 2009
 
Fremdenrecht: SOS - Mitmensch präsentiert To-Do-List PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Philipp Sonderegger   
Dienstag, 24. April 2007

Die Menschenrechetsorganisation SOS Mitmensch reagierte letzte Woche auf den Vorstoß des VFGH-Präsidenten Karl Korinek mit der Präsentation einer To-Do-List. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit wolle man schon einmal die dringensten Änderungsbedarf für eine Reform des Fremdenrechts deponieren.

"Bürokratieabbau beim Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, ein Bleiberecht für Längeraufhältige, qualitätsvollere Asylverfahren und eine Ent-Kriminalisierung von Flüchtlingen sind die dringensten Maßnahmen", umreißt Sprecher Philipp Sonderegger den SOS Mitmensch-Reform-Katalog.

Die einzelnen Punkte:

1) Das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzgesetz (NAG) sei schlecht durchdacht, produziere in der Praxis inakzeptable Härtefälle und unnötiges Verwaltungsaufkommen. Dies sei nicht nur anhand der vielen Fälle binationaler Paara abzulesen, bei denen die Schwierigkeiten bis hin zur unverschuldeten Abschiebung gingen. Notwendig sei eine Anpassung der Einkommensgrenze an realistische Werte österreichischer Lebensstandards, die Wiedereinführung des Erstantrages im Inland und den Wegfall von Verwaltungsübertretungen als Ausschließungsgrund für eine Niederlassung.

2) Eine "Kette von Einzelfällen" zeige, dass das österreichische Fremdenrecht systematisch gut integrierte MitbürgerInnen zu AbschiebekandidatInnen mache. Handlungbesdarf laut SOS Mitmensch: Ein Bleiberecht für AsylwerberInnen deren Verfahren länger als fünf Jahre dauere - auch als Druckmittel gegen säumige Asylbehörden. Änderung des Staatsbürgerschaftsrechts nach dem Prinzip "Ius Sanguinis", um hier Geborene einen guten Start in die Zukunft zu geben.

3) Die Asylverfahren müssten laut SOS Mitmensch qualitätsvoller werden. Wenn die erste Instanz bessere Bescheide prodziere, müsse die Zweitinstanz keine neuen Ermittlungsverfahren durchführen und Berufungen würden nicht mehr so lange dauern. Diese Beschleunigung sei im Interesse der AsylwerberInnen und der Republik, da damit auch Kosten gespart werden könnten. Jüngst habe der Rechnungshof kritisiert, dass die InnenministerInnen der letzen zwei Legislaturperioden netto "350 Millionen Euro zum Fenster hinausgeschmissen" hätten, weil die notwendigen Maßnbahmen zur Verfahrensbeschleunigung nicht ergriffen wurden.

4) Der Europarat habe das österreichische Schubhaftsystem in einem Bericht wörtlich als "inakzeptabel" bezeichnet. Jetzt, ein Jahr später, habe sich weder an der Gesetzelage noch an der Durchführung etwas geändert. Dies zeige der Jahresbericht des Menschenrechtsbeirates. SOS Mitmensch trete dafür ein, keine Haft zur Sicherung von Verwaltungsverfahren zu verhängen. Freiheitsentzug für Flüchtlinge sei nicht angemessen und kriminalisiere diese. Die exzessive Verhängung der Schubhaft unter den gegebenen sanitären und hygienischen Umständen seien jedenfalls unter keinen Umständen tragbar.


Rückfragehinweis:
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